UniFi Access: Videoverknüpfung, Protokolle und Datenschutz
Auf einen Blick
| Gilt für | UniFi Access 4.x mit UniFi Protect 6.x/7.x; DSGVO, BDSG, BetrVG (Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| Bereich | IT-Security |
| Dauer | ca. 1–2 Stunden Einrichtung, Dokumentation zusätzlich |
| Rechte | Owner oder Super Admin; Datenschutzbeauftragte, Betriebsrat |
| Stand | Oktober 2026 |
Zutrittskontrolle mit UniFi Access datenschutzkonform betreiben heißt, die Vorteile – Türvideos, Protokolle, Gesichts- oder Fingerabdruckerkennung – mit den Pflichten aus DSGVO, BDSG und Betriebsverfassungsgesetz in Einklang zu bringen. Ein Zutrittssystem erzeugt zwangsläufig Bewegungsdaten von Beschäftigten: wer wann welche Tür geöffnet hat. Dieser Artikel zeigt die Kopplung mit UniFi Protect, die Protokolle, den Export an ein SIEM und die Regeln für Biometrie, Speicherdauer und Mitbestimmung.

Schritt 1: Türen mit Kameras koppeln
Voraussetzung: Access und Protect laufen auf derselben Konsole.
- Kameras in Protect, Leser in Access übernehmen.
- Access › Devices › Hub › Overview › Paired Devices › Manage – Leser mit Kamera und/oder Protect-Kamera wählen. Ein Gerät kann nur zu einer Tür gehören.
- Livebild: Access › Dashboard › Tür anklicken.
- Öffnungsvideo: Access › System Log › Unlocks › Wiedergabesymbol.
Aufzeichnung einstellen
- Access › Settings › General › Video Recording: Aufbewahrung Auto (bis der Speicher voll ist) oder fest 7, 14, 30, 90, 180 Tage, 1, 2 oder 3 Jahre. Für Unternehmen eine feste, kurze Frist wählen – Auto kann zu sehr langer Speicherung führen.
- Pro Leser: Record Videos for Unlock Events und Vor-/Nachlaufzeit – nur kurze Clips bei Türöffnungen statt Daueraufnahme.
- Mit Manage Recordings in Protect gelten die Aufnahme-Einstellungen von Protect (z. B. Daueraufnahme) – dann die Speicherregeln aus UniFi Protect: Videoüberwachung datenschutzkonform betreiben beachten.
- Mikrofon: Bei Intercom und Reader Pro unter Protect › UniFi Devices › Leser › Settings › Microphone › Disable When Recording den Ton bei der Aufnahme abschalten (ab Protect 6.0.39). Gegensprechen funktioniert weiter.
- Live-Ansicht für Personen über Intercom Viewer oder UniFi Endpoint unter Settings › General › Live View › Allow Live View on bewusst freigeben oder sperren.
Schritt 2: Protokolle auswerten und exportieren
- System Log in Access: Öffnungen (Unlocks), Ablehnungen (Access Denial), Türalarme, Fernöffnungen und Admin-Aktivitäten.
- Alarm Manager: Meldungen bei aufgebrochener Tür (Unauthorized Opening), zu lange offener Tür, Notfallmodus oder Gerät offline – per Push, E-Mail oder Webhook, siehe UniFi Protect: Alarme und Benachrichtigungen.
- SIEM: Systemprotokolle lassen sich im Common Event Format (CEF) an ein SIEM oder einen Syslog-Server senden, siehe UniFi: Syslog, SIEM und SNMP anbinden. Vorher festlegen, welche Kategorien exportiert werden und wie lange das SIEM sie speichert.
Rechtsgrundlagen
| Daten | Rechtsgrundlage (vereinfacht) | Praxis |
|---|---|---|
| Zutrittsprotokoll Beschäftigte | Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO, Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG | Zweck: Schutz von Personen und Sachwerten; keine Leistungs- oder Anwesenheitskontrolle |
| Türvideo | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO | nur bei Öffnung, kurze Frist, Hinweisschild |
| Gesicht, Fingerabdruck | Art. 9 DSGVO (besondere Kategorien) | in der Regel nur mit freiwilliger, schriftlicher Einwilligung und gleichwertiger Alternative |
| Besucherdaten, Ausweisscan | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO | nur so viel wie nötig, zeitnah löschen |
| Kennzeichen | Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO | nur für Zufahrtsberechtigte hinterlegen |
Hinweis: Der Europäische Gerichtshof hat 2023 eine mit § 26 Abs. 1 BDSG vergleichbare Landesregelung als zu unbestimmt bewertet (Urteil C-34/21). Die Verarbeitung wird deshalb häufig ergänzend auf Art. 6 DSGVO oder eine Betriebsvereinbarung gestützt – mit dem Datenschutzbeauftragten klären.
Biometrie: Gesicht und Fingerabdruck
- Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt; ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten, außer es greift eine Ausnahme.
- Für Beschäftigte ist die Erforderlichkeit kaum zu begründen, wenn Karte oder PIN ausreichen. Das LAG Berlin-Brandenburg hat 2020 entschieden, dass Beschäftigte eine Zeiterfassung per Fingerabdruck ohne Einwilligung nicht nutzen müssen (Az. 10 Sa 2130/19) – auch wenn nur Merkmalspunkte (Minutien) gespeichert werden.
- Daraus folgt für UniFi Access: Gesichts- oder Fingerabdruckerkennung nur freiwillig, mit Einwilligung, jederzeit widerrufbar und mit Karte als Alternative ohne Nachteile.
- Vor dem Einsatz eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) durchführen.
- Positiv: Ubiquiti speichert Gesichtsfotos und Fingerabdrücke nur auf der Konsole und überträgt sie nicht an Dritte. Bei Austritt oder Widerruf das Foto bzw. den Fingerabdruck sofort löschen – die Daten bleiben sonst bis zur Löschung gespeichert.
Beschäftigte und Betriebsrat
- Ein Zutrittssystem ist eine technische Einrichtung, die geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen – der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Ohne Betriebsvereinbarung nicht in Betrieb nehmen.
- Die Betriebsvereinbarung sollte regeln: Zwecke, Zugangsmittel, Speicherfristen, wer Protokolle auswerten darf, Ausschluss von Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Umgang mit Videos, Biometrie nur freiwillig.
- Zweckbindung: Zutrittsprotokolle nicht als Arbeitszeiterfassung oder zur Kontrolle von Pausen nutzen, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Speicherfristen festlegen
| Daten | Vorschlag (mit DSB abstimmen) |
|---|---|
| Türvideos | wenige Tage (Orientierung: 72 Stunden wie bei Videoüberwachung) |
| Zutrittsprotokolle | so kurz wie für Aufklärung von Vorfällen nötig, z. B. 30–90 Tage |
| Besucherdaten, Ausweisscans, Fotos | nach Abschluss des Besuchs bzw. kurzfristig |
| Biometrie | bis Widerruf oder Austritt, dann sofort löschen |
| SIEM-Export | nach Sicherheitskonzept, nicht unbegrenzt |
Vorfälle (Einbruch, Diebstahl) vorher sichern, siehe UniFi Protect: Export, Beweissicherung und Archivierung.
Dokumentation
- Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).
- Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO: Beschäftigte und Besucher über Zutrittskontrolle, Videos und Fristen informieren; Hinweisschild an Türen mit Kamera.
- Rollen- und Rechtekonzept: wer darf Protokolle und Videos sehen, wer darf exportieren.
- Ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung, Betriebsvereinbarung, Einwilligungen (Biometrie).
Hinweise
- Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt einen Überblick; den Einzelfall mit Datenschutzbeauftragten und ggf. Fachanwalt klären.
- Admin-Rechte sparsam vergeben; Protokolle über Admin-Zugriffe ebenfalls auswerten.
- Bei Datenschutzkonzept, DSFA und Protokollierung unterstützt Sie die Cybersecurity-Beratung von m.a.x. it.
Siehe auch
- UniFi Access – Überblick und alle Artikel der Reihe
- UniFi Protect: Videoüberwachung datenschutzkonform betreiben
- UniFi Access: Zugangsmittel – Karten, PIN, Smartphone und Gesicht
- DSGVO
Links und Quellen
Über m.a.x. it Die m.a.x. Informationstechnologie AG ist seit über 30 Jahren IT-Partner mittelständischer und großer Unternehmen in München und bietet maßgeschneiderte Lösungen und Services in den Bereichen Cloud, Cybersecurity, Netzwerk, Windows, Linux und Softwareentwicklung. Sie haben eine Frage zu diesem Artikel oder brauchen Unterstützung?
